Kündigungsschutz
Betriebsräte und Wahlinitiator*innen sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – § 15 Kündigungsschutzgesetz und § 103 BetrVG. Für die Beratung zu diesen und anderen Fragen ist deine Gewerkschaft zuständig, nimm Kontakt zu uns auf.